Für die Nutzung der Informationsverarbeitungs-Infrastruktur (IV-Infrastruktur) der Universität Würzburg ist die Einrichtung eines Benutzerkontos erforderlich.
Rechtliche Grundlagen sind die
Benutzungsordnung Informationsverarbeitungssysteme und die
Benutzungsordnung Hochschulnetz, die Sie auch auf den Seiten des
Rechtsamtes in der gültigen Fassung einsehen können.
Einen Überblick über die angebotenen Dienste, die Ihnen nach Einrichten des Benutzerkontos zur Verfügung stehen, finden Sie auf der Webseite "Dienstleistungen des Rechenzentrums".
Das ab Wintersemester 2010/11 eingeführte Online-Immatrikulationsverfahren sieht die automatische Einrichtung des studentischen Benutzerkontos vor, das nach erfolgreicher Immatrikulation aktiviert werden muss. Dazu erhalten die Studierenden eine E-Mail mit Aktivierungscode und einer Webadresse, über die dann die Aktivierung erfolgen kann. Dabei muss den Bedingungen zur "Nutzung der IV-Infrastruktur der Universität Würzburg" online zugestimmt werden.
Anschließend erhalten Sie die Zugangsdaten (Benutzername, Passwort, E-Mail-Adresse) für Ihr studentisches Benutzerkonto, die Sie abspeichern und ausdrucken sollten.
Eine nachträgliche Aktivierung des studentischen Benutzerkontos in der Beratung des Rechenzentrums ist nur in Ausnahmefällen möglich. Zur späteren Aktivierung in der Beratung des Rechenzentrums beachten Sie bitte die Öffnungszeiten und bringen Sie Ihren Studentenausweis und Personalausweis mit.
Das studentische Benutzerkonto bleibt während des gesamten Studiums eingerichtet. Nach der Exmatrikulation kann der Student ein weiteres Jahr seine E-Mail-Adresse verwenden und sich in SB@Home und WueCampus einloggen, um z.B. seinen Studienverlauf in SB@Home zu erhalten oder Skripten zur Prüfungsvorbereitung aus WueCampus zu laden. Andere Dienste (z.B. WLAN, CIP-Pools) sind nicht mehr möglich. Ein Jahr nach Exmatrikulation werden alle Dienste gesperrt und das Benutzerkonto gelöscht. Der Studierende erhält darüber eine Benachrichtigung per E-Mail.
Bei der Einrichtung des Benutzerkontos für Mitarbeiter sind drei Benutzergruppen zu unterscheiden:
Benutzergruppe 1: Beschäftigte der Universität (employees, ohne Hilfskräfte):
Bei einer Neueinstellung enthalten die Einstellungsunterlagen der Personalabteilung auch das Formular für die Zustimmung des Beschäftigten zur "Nutzung der IV-Infrastruktur der Universität Würzburg". Ist der Einstellungsvorgang abgeschlossen, übermittelt die Personalabteilung die Daten des Beschäftigten an das Rechenzentrum. Dieses erstellt daraufhin ohne weiteren Antrag ein Benutzerkonto mit E-Mail-Adresse in der GroupWise-Mailbox und einer VoIP-Telefonnummer. Der Beschäftigte erhält Benutzernamen und Passwort per Brief an seine Dienstadresse. An die Einrichtung wird eine E-Mail versandt, die über die Einrichtung des Benutzerkontos informiert.
Das Benutzerkonto ist dauerhaft gültig bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Eine Woche nach Ausscheiden erhält der Beschäftigte eine Mail, in der er auf die Möglichkeit hingewiesen wird, sein Benutzerkonto bei Bedarf wie die Benutzergruppe 2 per Antrag zu verlängern.
Wird das Benutzerkonto nicht verlängert, so wird es nach 6 Wochen gesperrt. Alle Daten werden nach 90 Tagen gelöscht.
Benutzergruppe 2: Sonstige Mitarbeiter (member, z. B. Gastwissenschaftler, Doktoranden)
Die Erstellung eines neuen Benutzerkontos erfolgt durch schriftlichen Antrag der Einrichtung, den auch der Mitarbeiter unterzeichnen muss.
Den "Benutzungsantrag für Mitarbeiter" finden Sie auf der Webseite "Anträge und Formulare"; Sie bekommen ihn auch in der Beratung des Rechenzentrums.
Das Benutzerkonto ist ab Beantragung für genau ein Jahr aktiv. Es kann auch ein kürzeres Ablaufdatum vorgegeben werden. Sechs Wochen vor dem Erreichen des Ablaufdatums wird darüber in einer Mail informiert und ein Verlängerungsantrag für ein weiteres Jahr (oder kürzer) beigefügt.
Wird nicht verlängert, so wird das Benutzerkonto zum Ablaufdatum gesperrt. Die Löschung aller Daten erfolgt nach weiteren 90 Tagen.
Benutzergruppe 3: Studentische Hilfskräfte
Das Einrichten eines Benutzerkontos erfolgt wie bei Benutzergruppe 2 durch Antrag der Einrichtung, den auch die Hilfskraft unterzeichnen muss. Das Konto bleibt bis zum Ausscheiden der Hilfskraft bestehen.
Wie bei Benutzergruppe 1 besteht die Möglichkeit, das Benutzerkonto bei Bedarf auf Antrag als sonstiger Mitarbeiter weiter zu führen.