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Rechenzentrum

MAXQDA

Zusammenfassung

Diese Übersichtseite dient als Orientierung bezüglich der Nutzung der Lösungen MAXQDA und erklärt vereinfacht den Rahmen für einen rechtskonformen Einsatz.

Lob, Anregungen und Verbesserungsvorschläge bitte an die Stabsstelle IT-Recht richten.

Vor dem Einsatz der Cloud-Lösung (ebenso wie bei den lokalen Lösungen) sind regelmäßig folgende Einrichtungen oder Beauftragte zu beteiligen:

  • Datenschutzbeauftragte
  • Haushaltsverantwortliche
  • Informationssicherheitsbeauftragte
  • Lizenzverantwortliche
  • Personalrat
  • Vergabestelle

Die Cloud-Lizenzen können über denselben Beschaffungsweg erworben werden wie die bisherigen Lizenzen für MaxQDA (bspw. über die zentrale Beschaffungsabteilung oder über das Rechenzentrum). Die Verwaltung der Lizenzen bspw. hinsichtlich der Vertragslaufzeit sowie die Zuweisung der TeamCloud-Lizenzen kann damit zentral erfolgen.

In der aktuell zur Verfügung stehenden Version für die TeamCloud sowie die Integration der Cloud-Funktionalität in MaxQDA sind keine Konfigurationsmöglichkeiten erkennbar.

Für die Nutzung der Cloud-Funktionalität ist eine bestehende MaxQDA-Lizenz erforderlich, wobei die folgenden Lizenzen nicht unterstützt werden:

  • Demolizenz
  • Studierendenlizenz
  • Teaching-/Kurslizenz
  • MAXQDA Readerlizenz

Zusätzlich zur Lizenz für die MaxQDA-Software benötigt die Team-Leitung eine separate Cloud-Lizenz. Mit dieser Cloud-Lizenz können dann weitere Team-Mitglieder in das Team aufgenommen werden. Aktuell kann ein Team aus 5 Accounts bestehen.

Weitere Informationen finden sich auf der Themenseite zu MAXQDA Cloud des Anbieters.

Folgende Nutzungsbedingungen des Anbieters sind zu beachten

Hervorzuheben sind folgende Berschränkungen in der englischsprachigen EULA:

  • "The Customer is not permitted to store sensitive data within the meaning of Article 9 (1) of the General Data Protection Regulation (GDPR) in the MAXQDA TeamCloud. If a project of the Customer contains corresponding sensitive data, the Customer is obliged to anonymise this data in accordance with the requirements of the General Data Protection Regulation before uploading the project."
  • "The data we process for the use of MAXQDA TeamCloud will be deleted as soon as there is no further obligation to retain it and there is no legal basis for further processing. Project data will be deleted within 4 weeks of license expiration."

Ferner sollten auch eigene Nutzungsbestimmungen oder -richtlinien zu folgenden Themen erstellt werden

  • Archivierung und Sicherung
  • Forschungsdatenschutz
  • Forschungsdatenmanagement
  • Forschungsinformation
  • Gute Wissenschaftliche Praxis
  • Langzeitdatenspeicherung

Account und Accountinformationen werden in eigener Verantwortung des Anbieters VERBI - Software. Consult. Sozialforschung. GmbH verarbeitet. Dies wird in derDatenschutzerklärung auf Englisch gut dargestellt.

Projektdaten unterliegen der Auftragsverarbeitung durch die VERBI - Software. Consult. Sozialforschung. GmbH zur der folgende Hinweise von besonderem Interesse sind: 

  • Die rechtlichen Mindestanforderungen sind durch die Standardvertragsklauseln gemäß Art. 28 Abs. 7 DSGVO erfüllt.
  • Sensible personenbezogene Daten dürfen nur anonym in dem Clouddienst verarbeitet werden.
  • Unterauftragsverarbeiter ist Amazon Web Services EMEA SARL
  • Ein internationaler Datentransfer ist nicht ausgeschlossen.
  • Neue Unterauftragsverarbeiter werden mit 30 Tagen Vorlauf angekündigt.
  • Der Kunde trägt die Verantwortung die Daten nach Vertragsende sich als Kopie zu sichern.

Die Vertraulichkeit wird durch technische und organisatrorische Maßnahmen, teils in Verantwortung des Kunden, gewahrt.

Es kann ein Bericht zu den technische und organisatorische Maßnahmen bei Anbieter angefordert werden. Bezogen auf den Gegenstand der Verarbeitung liegt eine Bewerung der Maßnahmen als angemessen nahe.

Ein unverbindliches Muster für den Lehr- und Forschungsprojekte bei denen auch auf die Lösung von MAXQDA als Hilfsmittel gesetzt wird bereitgestellt.

Muster für den Lehr- und Forschungsprojekte

Bitte beachten Sie immer die Grundsätze des Forschungsdatenschutzes (Art. 25 BayDSG):

  • Regel 0: Sind lebende Menschen oder Informationen von diesen in nicht statischer Form Gegenstand Ihrer Forschung, wird Ihre Forschung in der Regel auch personenbezogene Daten einschließen.
  • Regel 1 – Informieren und Dokumentieren
    Datenschutz erfordert Dokumentation und Information über die Verarbeitungen.
  • Regel 2 – Anonymisieren
    Die personenbezogenen Daten sind zu anonymisieren, sobald dies nach dem Forschungszweck möglich ist.
  • Regel 3 – Maskierung
    Unmittelbar identifizierbaren Angaben (etwa Name, Kontaktdaten, Personenkennziffern) sind getrennt von den übrigen Angaben zu speichern.
  • Regel 4 – Nur selten Zusammenführen
    Zusammenführung von personenbezogenen Daten nur soweit der Forschungszweck es erfordert
  • Regel 5 – Einwilligung vor Veröffentlichung
    Veröffentlichung personenbezogener (einschließlich pseudonymer) Daten nur mit Einwilligung.

Es werden jedenfalls aggriegierte Nutzungsdaten erhoben.

Dazu heißt es in der Datenschutzerklärung zum Dienst:

"In addition, we process data generated by your use of MAXQDA TeamCloud in aggregated form in the context of reports on the use of MAXQDA TeamCloud for product development."

Die Lösung MAXQDA erfüllt nach Aussagen des Anbieter jedenfalls die Section 508 Compliance Anforderungen aus den Vereinigten Staaten. Insoweit ist von einer Zugänglichkeit der Lösung auszugehen. Ein Bericht kann beim Anbieter angefordert werden.

Tabellen und Grafiken sind schwieriger barrierefrei darzustellen. Bei Bedarf wenden Sie sich an Ihre Beratungsstellen Ihrer Einrichtungen.

Support und Dokumentation bietet MAXQDA bietet über das MAXQDA Support Center.

Forschungsberatung bieten die Professional MAXQDA Trainers.

Es besteht kein bayernweiter Rahmenvertrag für Lösungen von MAXQDA.

Wenden Sie sich bitte an Ihren lokalen Kontaktpersonen zur Softwarebeschaffung oder die Beratungsstellen für Forschung und Lehre.

Eine kommerzielle Alternative ist Atlas.TI, OpenSoruce-Alternativen können QualCoder, RQDA und CATMA sein.

Je nach nach Forschungsprojekt und abhängig von der Forschungsfrage können auch selbstgeschriebene Scripte auf Python-Basis und Eigenentwicklungen eine Alternative sein.