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Rechenzentrum

Nutzungsbedingungen für das Forschungsdatenrepositorium WueData

Nutzungsbedingungen für Datengeberinnen und Datengeber

§ 1 Allgemeines

  1. Das Forschungsdatenrepositorium WueData ist ein webbasierter Dienst der Julius-Maximilians-Universität Würzburg (JMU) zur Publikation und Archivierung von Forschungsdaten.

  2. Als Software wird RADAR Local verwendet. Der technische Betrieb erfolgt durch das Rechenzentrum der JMU in Zusammenarbeit mit dem FIZ Karlsruhe. Die Daten werden auf lokaler IT-Infrastruktur des Rechenzentrums der JMU gespeichert. Die Datenkuratierung erfolgt durch die Universitätsbibliothek.

  3. Das Forschungsdatenrepositorium dient dem physischen Erhalt der eingestellten digitalen Objekte (Bitstream Preservation). Die JMU garantiert die ordnungsgemäße Verwahrung der eingepflegten Daten für 10 Jahre.

  4. Forschungs- und Metadatensätze werden täglich gesichert sowie in mehrfacher Kopie räumlich getrennt vorgehalten. Die JMU stellt eine möglichst unterbrechungsfreie Funktionstüchtigkeit von WueData sicher. Vor bewusst herbeigeführten Unterbrechungen der Erreichbarkeit bzw. der Löschung von Datenpaketen ist die JMU um Ankündigung bemüht, kann dies jedoch nicht garantieren.

§ 2 Kriterien für die Nutzung von WueData

  1. Nutzungsberechtigt sind Angehörige von Lehrstühlen der JMU (nachfolgend: Datengeberinnen und Datengeber), bei denen eine etwaige Kostenübernahme sichergestellt ist. Weitere Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler können auf Anfrage zugelassen werden.

  2. Forschungsdaten und andere begleitende Materialien (nachfolgend: Datenpakete), die durch oder unter Mitwirkung von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern der JMU erzeugt wurden, können in WueData publiziert und archiviert werden.

  3. Es dürfen keine personenbezogenen oder personenbeziehbaren Daten in das Repositorium eingestellt werden. Die Datenpakete müssen vor dem Upload so anonymisiert werden, dass eine Identifizierung von Individuen ausgeschlossen ist. Für die Anonymisierung verantwortlich sind die Daten gebenden Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler.

§ 3 Kosten

  1. Für das Datenrepositorium können Kosten anfallen (für Details siehe Informationen im WebShop).

  2. Die Bestellung von zusätzlichem Speichervolumen erfolgt über den WebShop des Rechenzentrums.

§ 4 Lizenzen, Urheberrecht, Zugang zu Daten und Metadaten

  1. Datengeberinnen und Datengeber räumen der JMU ein einfaches, räumlich unbeschränktes, unwiderrufliches Nutzungsrecht für die von ihnen eingestellten Datenpakete ein. Von diesem Nutzungsrecht umfasst sind insbesondere die Vervielfältigung, Bearbeitung und öffentliche Zugänglichmachung der eingestellten Datenpakete. Sofern dies zur Veröffentlichung oder langfristigen Sicherung der Daten erforderlich ist, ist es der JMU gestattet, Daten und Begleitmaterialien in andere Formate zu konvertieren und die Metadaten zu bearbeiten.

  2. Zum Zweck der Langzeitarchivierung räumen die Datengeberinnen und Datengeber der JMU für die von ihnen eingestellten Datenpaketen ein räumlich unbeschränktes, unwiderrufliches Nutzungsrecht ein. Die JMU ist berechtigt die Nachnutzungsrechte auch an Dritte zu übertragen, um die Langzeitarchivierung der Forschungsdaten sicherzustellen.

  3. Datengeberinnen und Datengeber wählen beim Einstellen der Datenpakete eine der Lizenzen aus, die im Datenrepositorium angeboten werden. Durch diese Lizenz werden die Nutzungsrechte für Dritte geregelt.

  4. Die Metadaten, die in das Repositorium eingestellt werden, um die Forschungsdaten zu beschreiben, werden frei zugänglich unter der CC0-Lizenz zur Verfügung gestellt.

  5. Für Datengeberinnen und Datengeber besteht die Möglichkeit, eine Embargofrist auszuwählen, nach deren Ablauf die eingestellten Datenpakete publiziert werden.

§ 5 Pflichten der Datengeberinnen und Datengeber

  1. Für die Korrektheit der eingestellten Datenpakete sind die Datengeberinnen und Datengeber verantwortlich. Ihnen obliegt es, die Einhaltung (fach-)wissenschaftlicher Standards sicherzustellen. Es erfolgt keine inhaltliche oder wissenschaftliche Prüfung durch die JMU.

  2. Rechtswidrige Inhalte dürfen nicht in das Forschungsdatenrepositorium eingestellt werden.

  3. Die Datengeberinnen und Datengeber sind dazu verpflichtet, personenbezogene und personenbeziehbare Daten zu anonymisieren.

  4. Die Datengeberinnen und Datengeber stellen zudem sicher, dass durch die Veröffentlichung und Archivierung der eingestellten Daten im Repositorium keine Rechte Dritter verletzt werden. Insbesondere tragen die Datengeberinnen und Datengeber dafür Sorge, dass Kooperationspartnerinnen und Kooperationspartner oder andere Personen mit Rechtspositionen an den Forschungsdaten der Veröffentlichung im Repositorium zustimmen und gegebenenfalls erforderliche Nutzungsrechte übertragen.

  5. Die eingestellten Forschungsdaten und andere Begleitmaterialien dürfen nicht zusätzlich durch Sicherheitseinschränkungen oder Kopierschutztechniken (z. B. Kennwortschutz) gesichert sein. Zudem ist dafür Sorge zu tragen, dass die Datenpakete frei von Schadsoftware sind.

§ 6 Haftung der JMU

  1. Die JMU übernimmt keine Haftung oder Gewährleistung bei einer Rechtsverletzung der Datengeberin und des Datengebers, durch die Ansprüche von Nutzerinnen und Nutzern oder Dritten entstehen. Für die Korrektheit der eingestellten Datenpakete und Metadatenangaben haftet die Datengeberin oder der Datengeber. Bei Zweifeln an der rechtlichen Zulässigkeit der Daten oder bei formalen Unzulänglichkeiten behält sich die JMU vor, die Datenpakete abzulehnen.

  2. Die JMU übernimmt keine Garantie für die dauerhafte Nachnutzbarkeit oder Lesbarkeit der Daten.

  3. Die Haftung der JMU für Datensicherung, Datenverluste oder Datenveränderungen ist auf grob fahrlässiges und vorsätzliches Verhalten begrenzt.

  4. Der Zugriff auf in Bearbeitung befindliche Datenpakete ist grundsätzlich nur für eine Person vorgesehen. Auf Wunsch der Datengeberinnen und Datengeber können jedoch auch Arbeitsbereiche eingerichtet werden, zu denen mehrere Personen Zugang haben und Datenpakete und Metadaten einstellen und bearbeiten können. In diesem Fall verpflichten sich die Datengeberinnen und Datengeber die JMU über Änderungen bei den Zugriffsrechten zu informieren. Die JMU übernimmt keine Haftung für Probleme mit der Datenintegrität, die in solchen Arbeitsbereichen entstehen können.

§ 7 Datenschutz

  1. Personenbezogene Daten, die im Kontext der Einstellung von Forschungsdaten in WueData erhoben werden, verarbeitet die JMU gemäß DSGVO. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.

§ 8 Sperrung von Daten

  1. Eine Löschung von eingestellten Datenpaketen vor Ablauf der zugesicherten 10 Jahre ist grundsätzlich nicht vorgesehen. Die JMU behält sich jedoch vor, den Zugriff auf ein Datenpaket in Ausnahmefällen zu sperren, sofern Rechtsverstöße oder technische Fehlerhaftigkeit der Forschungsdaten und/oder Begleitmaterialien vorliegen.

  2. Die Sperrung des Zugriffs ist auf die eingestellten Datenpakete begrenzt, die Metadaten bleiben offen zugänglich. Die DOI, die für das Datenpaket vergeben wurde, führt weiterhin auf den entsprechenden Eintrag in WueData. Dieser ist um den Hinweis des Rückzugs der Daten ergänzt.

§ 9 Rechtsnachfolge

  1. Die Datengeberinnen und Datengeber haben die JMU im Fall einer Rechtsnachfolge an Datenpaketen zu informieren und die Nachfolgerinnen und Nachfolger zu benennen.

  2. Die Meldung einer Rechtsnachfolge hat an folgende Stelle zu erfolgen: wuedata@uni-wuerzburg.de.

Nutzungsbedingungen für Datennutzerinnen und Datennutzer

§ 1 Erschöpfung des Nutzungsverhältnisses

  1. Das Nutzungsverhältnis zwischen Datennutzerinnen und Datennutzern und der JMU ist begrenzt auf den Download von Datenpaketen oder Metadaten. Die Nutzungsrechte an den Daten richten sich dabei nach den gewählten Lizenzbedingungen und weiteren Vorgaben der Datengeberinnen und Datengeber. Die JMU behält sich das Recht vor, die Nutzung des Repositoriums einzuschränken oder den Dienst einzustellen.

  2. Die JMU übernimmt keine Haftung oder Gewährleistung für Richtigkeit, Aktualität und Zuverlässigkeit der bereitgestellten Inhalte.

§ 2 Datenerhebung

  1. Personenbezogene Daten der Nutzerinnen und Nutzer werden nur erhoben, sofern dies für den Betrieb von WueData oder zur Authentifizierung notwendig ist.

  2. Zur statistischen Auswertung der Besucherzugriffe werden in anonymisierter Form Protokolldaten erhoben.

  3. Die Verarbeitung personenbezogener und statistischer Daten erfolgt gemäß DSGVO. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.

§ 3 Kosten

  1. Für die Recherche in WueData und den Download von Datenpaketen fallen keine Kosten für die Datennutzerinnen und Datennutzer an.