Barrierefreiheit - Exchange
Erklärung zur Barrierefreiheit der IT-Dienste des Rechenzentrums
Die Julius-Maximilians-Universität Würzburg ist bemüht, ihre IT-Dienste im Einklang mit der Bayerischen Digitalverordnung (BayDiV) barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die aufgelisteten IT-Dienste des Rechenzentrums. Für die Barrierefreiheit der mit den IT-Diensten erstellten Inhalte sind die Nutzerinnen und Nutzer verantwortlich.
Unterstützung
Sie können uns als Nutzer Mängel bei der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit mitteilen oder Informationen, die nicht barrierefrei dargestellt werden müssen, barrierefrei anfordern.
Wenden Sie sich dazu an das Team des Rechenzentrums mittels:
Brief: Universität Würzburg, Rechenzentrum, Am Hubland, 97074 Würzburg
Telefon: + 49 931 31-85050
Telefax: + 49 931 31-850500
E-Mail: it-support@uni-wuerzburg.de
Messenger-Dienst: WhatsApp
Im Rahmen eines Durchsetzungsverfahrens haben Sie die Möglichkeit, bei der Durchsetzungsstelle online einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen.
Kontaktdaten der Durchsetzungsstelle
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München
E-Mail: bitv@bayern.de
Für Studierende gibt es die Kontakt- und Informationsstelle für Studierende mit Behinderung und chronischer Erkrankung auch erreichbar per E-Mail an kis@uni-wuerzburg.de.
Für Beschäftigte gibt es die Schwerbehindertenvertretung erreichbar per E-Mail an sbv@uni-wuerzburg.de.
Den Inkluionsbeauftragten der Universität erreichen Sie ebenfalls per E-Mail an inklusionsbeauftragter@uni-wuerzburg.de.
Anwendungsbereich
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Anwendungen, die unter https://mail.uni-wuerzburg.de verfügbar sind und die Anwendung Outlook 365 für Windows und Mac. Für die Barrierefreiheit der Inhalte sind die Nutzerinnen und Nutzer verantwortlich. Die Loginseite ist nicht von der Erklärung umfasst.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Anwendungen entsprechen vollständig § 9 BayDiV.
Nicht barrierefreie Inhalte
Vereinzelt sind einige Funktionen der Anwendung nicht vollumfänglich barrierefrei.
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen gemäß § 9 Abs. 4 BayEGovG nicht barrierefrei: Da diese für eine funktionale Nutzung der Anwendung nicht zwingend erforderlich sind, ist die Anwendung konform zu § 1 BayEGovV.
Konformitätserklärung
- Outlook Web Access
- Outlook Mobile Web Access
- Outlook 365 für Windows
- Outlook 365 für Mac
Abrufbar in englischer Sprache im Microsoft accessibility conformance report.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 1. Juli 2021 erstellt und zuletzt im August 2023 überprüft. Die Überprüfung fand durch Dritte statt.
Veröffentlichung des Dienstes
Die Anwendung wurde am 1. Juli 2021 veröffentlicht.
Unterstützung durch den Anbieter bzw. die Entwicklungsgemeinschaft
Microsoft stellt für Betroffene in englischer Sprache ein Disability Answer Desk bereit und für Unternehmen Hilfen.
