Intern
  • Außenansicht des Rechenzentrums
Rechenzentrum

Digitale Barrierefreiheit

Muster für die Erstellung einer Erklärung zur Barrierefreiheit

Bitte beachten Sie, dass sich die vollständigen Anforderungen aus dem Durchführungsbeschluss (EU) 2018/1523 der Kommission vom 11. Oktober 2018 zur Festlegung einer Mustererklärung zur Barrierefreiheit gemäß der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen ergeben.

Auf Startseiten (Hauptinternetseite der Hochschule) ist zudem in Deutscher Gebärdensprache und in Leichter Sprache folgendes bereitzustellen:

  • Informationen zum Inhalt, etwa über die eigenen Aufgaben,
  • Hinweise der Navigation und
  • Hinweise auf weitere Informationen, die in diesem Auftritt entweder in Deutscher Gebärdensprache oder in Leichter Sprache eingestellt sind.

Ein Beispiel für leichte Sprache finden Sie beim Landesamt für Digitalisierung, Breit-Band und Vermessung und für Videos in Gebärdensprache beim Bayerischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst.

Um fachlich prüfen zu können, ob Ihr Angebot rechtlich als barrierefrei gilt, bieten sich für eine erste Einschätzung beispielsweise folgende Tools an:

Diese Tools setzen gute Kenntnisse im Bereich der Webentwicklung für eine sachgemäße Bedienung voraus.

Handlungsleitfaden Digitale Barrierefreiheit

Das bayerische Staatsministerium für Digitales stellt inzwischen zahlreiche Informationen und auch ein Muster bereit.

https://stmd.bayern.de/service/handlungsleitfaden-digitale-barrierefreiheit/