Informationen zur Barrierefreiheit von Microsoft 365
Erklärung zur Barrierefreiheit der IT-Dienste des Rechenzentrums
Die Julius-Maximilians-Universität Würzburg ist bemüht, ihre IT-Dienste im Einklang mit der Bayerischen Digitalverordnung (BayDiV) barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die aufgelisteten IT-Dienste des Rechenzentrums. Für die Barrierefreiheit der mit den IT-Diensten erstellten Inhalte sind die Nutzerinnen und Nutzer verantwortlich.
Unterstützung
Sie können uns als Nutzer Mängel bei der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit mitteilen oder Informationen, die nicht barrierefrei dargestellt werden müssen, barrierefrei anfordern.
Wenden Sie sich dazu an das Team des Rechenzentrums mittels:
Brief: Universität Würzburg, Rechenzentrum, Am Hubland, 97074 Würzburg
Telefon: + 49 931 31-85050
Telefax: + 49 931 31-850500
E-Mail: it-support@uni-wuerzburg.de
Messenger-Dienst: WhatsApp
Im Rahmen eines Durchsetzungsverfahrens haben Sie die Möglichkeit, bei der Durchsetzungsstelle online einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen.
Kontaktdaten der Durchsetzungsstelle
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München
E-Mail: bitv@bayern.de
Für Studierende gibt es die Kontakt- und Informationsstelle für Studierende mit Behinderung und chronischer Erkrankung auch erreichbar per E-Mail an kis@uni-wuerzburg.de.
Für Beschäftigte gibt es die Schwerbehindertenvertretung erreichbar per E-Mail an sbv@uni-wuerzburg.de.
Den Inkluionsbeauftragten der Universität erreichen Sie ebenfalls per E-Mail an inklusionsbeauftragter@uni-wuerzburg.de.
Anwendungsbereich
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Anwendungen, die unter https://myapps.microsoft.com/uni-wuerzburg.de verfügbar sind. Für die Barrierefreiheit der Inhalte sind die Nutzerinnen und Nutzer verantwortlich.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Anwendungen entsprechen teilweise § 9 BayDiV.
Nicht barrierefreie Inhalte
Nicht barrirefrei nutzbare Funktionen finden sich je Anwendung in der Konformitätserklärung.
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen gemäß § 9 Abs. 4 BayDiV nicht barrierefrei: Eine Behebung der noch bestehenden Mängel würde eine unverhältnismäßige Belastung darstellen und ist aus urhebrrechtlichen Gründen nicht ohne Mitwirkung des Anbieters möglich.
Konformitätserklärung
Microsoft Accessibility Conformance Reports (englisch)
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 12. Mai 2020 erstellt und zuletzt im August 2023 überprüft. Die Überprüfung fand durch Dritte statt.
Veröffentlichung des Dienstes
Die Anwendung wurde am 23. März 2020 veröffentlicht.
Unterstützung durch den Anbieter bzw. die Entwicklungsgemeinschaft
Microsoft stellt für Betroffene in englischer Sprache ein Disability Answer Desk bereit und für Unternehmen Hilfen.
